Freitag, 16. August 2013

Ein Audi, der von A nach B muss

Mal wieder etwas von mir. Da ich ja ständig mit Autos zu tun haben scheine, wollte ich nun etwas Neues ansprechen. Und zwar das sogenannte Kurzzeitkennzeichen, dass mir neulich sehr geholfen hat. Es ging dabei um diesen Kollegen hier:
Der hatte zwar noch TÜV, war allerdings bereits abgemeldet und hatte arge Probleme im Motorraum. Ich wollte den auch nicht selbst haben sondern an einen Händler weitergeben, der dem Audi dann die Reise nach Osteuropa ermöglichen soll.
Wie aber macht man das: Als Privatperson ein Auto zu überführen, dass abgemeldet ist? Schließlich ist die Anmeldung eine teure Geschichte und man muss es dann, sobald es beim Händler ist, wieder abmelden. Nach langem Suchen habe ich im Internet die Lösung gefunden: http://kfz-kennzeichen-abc.de/kennzeichen/uberfuhrungskennzeichen/. Das sogenannte Überführungskennzeichen ist nämlich genau für die Fälle gedacht. Man kann es für einen, für drei oder für fünf Tage benutzen und dann wegschmeißen. Kosten sind lediglich für die Zulassung, die Versicherung und für die Schilder selbst zu tragen. Da ich mich gerne vorab im Internet schlau mache, habe ich dann auch eine echt günstige Versicherung gefunden. Die findet man unter https://shop.versicherung-kurzzeitkennzeichen.com/. Da einfach wählen, wie lange das Überführungskennzeichen gehen soll und los geht der Spaß.

Und was braucht man für die Zulassung?


Für die Zulassung an sich werden dann einfach bloß der Personalausweis sowie das Geld und die sogenannte EVB-Nummer benötigt. Diese Nummer dient als Versicherungsnachweis. Wenn man nun online so eine Police abschließt, bekommt man diese Nummer nach der Bezahlung per E-Mail. Das ist dann aber eine reine Haftpflichtversicherung. Ob man auch Teil- oder Vollkasko abschließen kann, weiß ich nicht. Das müsste man hinterfragen. Bei dem Auto (das für 500,- Euro verkauft werden sollte) brauchte ich so etwas jedoch absolut nicht.

Das Kurzzeitkennzeichen unterscheidet sich von anderen Kennzeichen letztendlich durch seinen gelben Rahmen, in dem das Ablaufdatum steht. Ist es abgelaufen, darf man sich nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegen. Während man das Kennzeichen hat kann man aber fahren, wohin man will. Auch wenn das Auto keinen TÜV hat. Für die Verkehrstüchtigkeit ist jedoch der Fahrzeughalter verantwortlich.


Wenn ihr noch Fragen zu dem Kennzeichen habt: Immer her damit.

Viele Grüße